Erstattung bei Streik, Überbuchung & Co.: Diese Rechte solltest du als Passagier kennen

Der Flug wurde gestrichen und jetzt herrscht bei dir Chaos? Im besten Fall kannst du viele Kosten erstattet bekommen. Wir erklären dir, wie das geht.

in diesem Artikel erfährst du, wie du vorgehen musst, um deine Kosten erstattet zu bekommen.
Quelle: IMAGO / Marcel Lorenz

Der Urlaub steht an, die Koffer sind gepackt und im letzten Moment macht dir die Fluggesellschaft einen Strich durch die Rechnung: Dein Flug fällt aus, eine Überbuchung liegt vor, er wird verlegt oder es gibt Streik. Die wenigsten wissen, dass in vielen Fällen mehrere Forderungen an die Fluggesellschaft gestellt werden können, um eine Erstattung der Kosten zu bekommen. Du kennst dich mit den Vorgehensweisen in diesen Fällen nicht aus? Kein Problem: Wir führen im folgenden Artikel alles Wichtige auf, was du wissen musst.

So kannst du viel Geld zurückbekommen:

Du darfst nicht freiwillig auf den Flug verzichten, wenn du eine Entschädigung bekommen möchtest.
Quelle: IMAGO / Guido Krzikowski

#1 Dein Flug wurde überbucht? Unter diesen Voraussetzungen hast du das Recht auf Entschädigung

Wenn dein Flug überbucht wurde, musst du mindestens 45 Minuten vor der Abflugzeit zur Abfertigung erscheinen. Falls dein Reiseveranstalter etwas anderes angegeben hat, solltest du dich daran halten. Zu dem angegebenen Zeitpunkt musst du dann vor dem Schalter deines Flugs in der Schlange stehen. Persönliche Gründe, die zur Beförderungsverweigerung führen, wie beispielsweise Krankheit oder Missachtung der Verhaltensregeln, darf es nicht geben. Das Anrecht auf Entschädigung erhältst du außerdem nur, wenn du nicht freiwillig auf den Flug verzichtest. Tatsächlich warten Fluggesellschaften immer erstmal ab, ob einige Leute einfach so verzichten, ohne Ansprüche auf die Entschädigung zu erheben. Es gibt anscheinend immer mal wieder Personen, denen der Aufwand für die Erstattung zu groß ist. Erst danach werden Gutscheine oder Barzahlungen angeboten.

Doch wie viel Geld kannst du bekommen?

Eventuell lohnt es sich den Flug nicht anzutreten und sich den vollen Preis des Tickets erstatten zu lassen.
Quelle: IMAGO / ITAR-TASS

So viel Geld kannst du rausschlagen

Wenn du die genannten Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich freuen, denn das EU-Recht formuliert eine Menge Ansprüche, die du als Fluggast hast. Darunter fällt zum Beispiel die Ausgleichszahlung, welche je nach Strecke unterschiedlich sein kann. Kurzstrecken bis zu 1500 Kilometern bringen 250 Euro, Mittelstrecken bis 3500 Kilometern bringen 400 Euro und alles, was darüber liegt, bringt 600 Euro ein. Du kannst dir dann aussuchen, ob du dir den Ticketpreis auszahlen lassen möchtest oder einen Ersatzflug antreten willst. Wenn du den Flug nicht antreten willst, muss dir die Fluggesellschaft den gesamten Preis erstatten. Für das Datum des Ersatzflugs darfst du außerdem eine Deadline setzen.

In diesem Fall hast du das recht auf ein Hotel:

Sogar für Essen und Trinken muss gesorgt werden.
Quelle: IMAGO / Jochen Tack

Du hast das Anrecht auf ein Hotel

Wenn die Reise in ein oder aus einem EU-Land geht und du aufgrund der Überbuchung länger am Flughafen verharren musst, muss die Fluggesellschaft für dich für Essen und Trinken sorgen. Wenn außerdem überhaupt keine Möglichkeit mehr besteht, noch am selben Tag zu fliegen, muss diese ebenfalls für die Übernachtung im Hotel und für den Transport dorthin zahlen. Organisieren muss sie das Ganze ebenfalls. Die Fluggesellschaft kann sich in dem Punkt auch weigern, und du musst die Kosten erstmal selbst tragen. Allerdings kannst du diese dann vor Gericht wiederbekommen. Wichtig dafür ist, alle Quittungen in dem Zusammenhang aufzuheben und vorlegen zu können.

Aber was ist, wenn du bereits ein Hotel gebucht hast?

Hotelkosten können übernommen werden, wenn die Buchung nicht genutzt werden kann.
Quelle: IMAGO / Jochen Tack

#2 Flug fällt aus: Wer übernimmt die Kosten für das bereits gebuchte Hotel?

Wenn man einen Flug bucht, verlässt man sich automatisch bei der weiteren Urlaubsplanung auf den pünktlichen Abflug des Fliegers. Wenn das Luftfahrtunternehmen nun ankündigt, dass der Flug ausfällt, begeht dieses eine Pflichtverletzung aus dem Beförderungsvertrag. Nach deutschem Recht können Fluggäst*innen in diesen Situationen grundsätzlich Ersatz für jene Ausgaben verlangen, die sie im Vertrauen auf die Erbringung der Leistung der Fluggesellschaft getätigt haben. Darunter fallen auch die Hotelkosten, wenn die Buchung des Hotels aufgrund des ausfallenden Fluges nicht genutzt werden kann. Hier ist jedoch zu beachten, dass erwartet wird, dass du als Passagier*in versuchst, beispielsweise die Hotelbuchung zu stornieren. Falls Stornierungsgebühren anfallen, müssen diese dir ersetzt werden.

Das passiert im Fall von Streik:

Im Falle eines Streiks können Unterstützungsleistungen zu Gunsten der Passagiere gefordert werden.
Quelle: IMAGO / Ralph Peters

#3 Was tun bei Streik am Flughafen?

Zuerst solltest du dir der folgenden drei Dinge bewusst sein. Es ist die Aufgabe der Airline, sich darum zu kümmern, wie die Reisenden an ihr Ziel kommen. Der oder die Ansprechpartner*in ist bei einem selbst gebuchten Flug immer die Fluggesellschaft. Wer jedoch eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden. Wenn dein Flug gestrichen wurde, hast du außerdem Anspruch auf Unterstützungsleistungen.

Hier hast du zwei Möglichkeiten, von denen du dich für eine entscheiden musst. Entweder drängst du auch hier auf eine Ersatzbeförderung, die aber auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann, weshalb du mit langen Wartezeiten rechnen musst, oder du bestehst auf die Erstattung des gesamten Flugpreises. Hier musst du dich dann aber selbst um einen neuen Flug, Transport oder ein Hotel kümmern. Es gelten die gleichen Regeln, wie wenn der Flug überbucht wurde. Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, muss sich der Reiseveranstalter um eine Lösung kümmern. Außerdem kann der Reisepreis ab einer Wartezeit von fünf Stunden um fünf Prozent je Stunde bis maximal 20 Prozent gemindert werden.

Streik beim Sicherheitspersonal: Das musst du wissen ...

Hier kann es kompliziert werden, denn die Bundespolizei ist für die Kontrollen zuständig.
Quelle: IMAGO / Thomas Eisenhuth

#4 Was passiert bei einem Streik des Sicherheitspersonals?

Wenn du einen Flug aufgrund von Verzögerungen bei den Sicherheitskontrollen verpasst, könnte es etwas komplizierter werden. Die Fluggesellschaften haben keinerlei Kontrolle über die Prozesse beim Überprüfen des Gepäcks. Diese obliegen nämlich der Bundespolizei, welche die Arbeit oft an private Firmen auslagert. Du kannst in diesem Fall zwar keine Ansprüche an die Fluggesellschaft erheben, aber an den Staat selbst. Dazu musst du dich wahrscheinlich um einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kümmern, der oder die auf dieses Szenario spezialisiert ist.

Das passiert, wenn dein Flug verlegt wurde:

Der Europäische Gerichtshof entscheidet, ob es sich bei einer Verlegung des Flugs zu einem späteren Zeitpunkt, um eine Annullierung handelt.
Quelle: IMAGO / Waldmüller

#5 Ansprüche bei einer Verlegung des Fluges

Im Falle einer Vorverlegung um mehr als eine Stunde hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass dies als Annullierung gilt. Diese Vorverlegung kann für die Passagier*innen zu großen Unannehmlichkeiten führen, weshalb hier Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung bestehen. Wenn der Flug auf einen späteren Zeitpunkt verlegt wird, ist sich der Europäische Gerichtshof noch nicht einig. Bei einem Urteil im Dezember 2021 entschied der Gerichtshof bei der Verlegung um fast drei Stunden nach hinten, dass dies nicht als Annullierung gilt. Das war aber ein konkreter Fall und ist nicht auf die Allgemeinheit übertragbar. Hier wird aktuell noch im Einzelfall entschieden. Inwieweit du einen Ersatz für Schaden verlangen kannst, richtet sich nach nationalen Vorschriften. Wenn dir durch die Verlegung zusätzliche Kosten entstehen, kannst du eventuell Schadensersatz durch die Fluggesellschaft fordern. Bei Pauschalreisen gilt hier wieder: Es muss sich an den Reiseveranstalter gewendet werden.

Die Fluggesellschaft will nicht zahlen:

Es gibt zwei verschiedene Schlichtungsstellen, von denen du dich an eine wenden kannst, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlen will.
Quelle: IMAGO / Ralph Peters

#6 Die Fluggesellschaft verweigert die Zahlung: Das kannst du tun

Der erste Anlaufpunkt, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt, ist eine sogenannte Schlichtungsstelle. Für den oder die Verbraucher*in gibt es zwei verschiedene Stellen dieser Art, an die sich gewendet werden kann. Dabei hängt es von der Airline ab, welche der beiden Stellen für dich zuständig ist. Wenn sie Mitglied für die Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs ist, ist die „SÖP“ zuständig. Andernfalls ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz zuständig. Sie wird „BfJ“ abgekürzt.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

Nicht jeder kann die SÖP in Anspruch nehmen, denn es gelten einige Vorraussetzngen.
Quelle: IMAGO / Eibner Europa

#7 Voraussetzungen für eine Schlichtung

Bei einer Schlichtung durch die SÖP ist wichtig, dass du rein aus privaten und nicht aus geschäftlichen Gründen fliegen wolltest. Geschäftsreisen haben nämlich keinen Anspruch auf die Schlichtung. Zudem musst du zuvor selbst versucht haben, das Problem mit der Fluggesellschaft zu lösen, woraufhin du eine komplette oder teilweise Ablehnung deiner Forderungen erhalten haben musst. Falls die Fluggesellschaft auf deine Anfrage nicht reagiert, musst du ihr einen Zeitraum von zwei Monaten geben, um noch zu antworten. Die Fluggesellschaft muss außerdem Mitglied des Trägervereins der privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle sein. Das überprüfst du am besten auf deren aktueller Mitgliederliste, die auf der Seite der SÖP zu finden ist. Wenn sich deine Fluggesellschaft nicht in der Liste der SÖP befindet, musst du dich an die behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz wenden. Bei der BfJ gelten ähnliche Regeln wie bei der SÖP.

Was ist eigentlich, wenn du einen Flug gebucht hast, der Flieger auch geht, du aber plötzlich doch nicht mitreisen darf?

Ein 14-jähriger Junge durfte nicht ins Flugzeug, obwohl er ein Ticket hatte.
Quelle: Midjourney

Trotz Ticket: 14-Jähriger darf nicht ins Flugzeug

Einem 14-jährigen Jungen aus Island, der mit einer Sportgruppe in Italien war, wurde der Zutritt ins Flugzeug verweigert, obwohl er ein Ticket besessen hat. Das kann aber auch jedem anderen passieren, denn Airlines verkaufen oftmals mehr Tickets, als sie Sitzplätze im Flieger haben. Damit wollen Fluggesellschaften verhindern, dass die Plätze leer bleiben. Denn immer wieder kommt es dazu, dass Reisende ihren Flug ziemlich spät stornieren oder einfach gar nicht erst ihre Reise antreten und dies auch nicht melden. Wenn dann doch mehr Menschen kommen und der Flug überbucht ist, muss die Airline erst nach Freiwilligen suchen, die sich dazu entscheiden können, den Flug nicht anzutreten. Wenn sich niemand freiwillig dazu erklärt, die Reise nicht anzutreten, entscheidet die Airline darüber, wer letztendlich nicht mitfliegen darf. 

Wie ging es für den Teenager aus und was solltest du tun, solltest du mal von so einem Fall betroffen sein?

Wer von einer Airline aus einen Flug nicht antreten darf, hat trotzdem Rechte, die man wissen sollte.
Quelle: IMAGO / Guido Schiefer

Das sind die Rechte, die Fluggäste in dem Fall haben

Die Mutter des 14-Jährigen hat schließlich für viel Geld einen Last-Minute-Flug bei einer anderen Airline gebucht, der ihren Sohn noch am selben Tag nach Hause brachte. Ob sie das Geld dafür von der Airline zurückbekommt, ist unklar – bisher hat sich laut verschiedenen Medien niemand bei ihr gemeldet. Falls dir so etwas passiert, solltest du alles Wichtige dokumentieren: Wann dein Flug geplant war, welche Alternativen dir angeboten wurden, welche Entschädigungen und Kostenübernahmen dir die Airline in Aussicht gestellt hat und mit welchen Stellen der Airline du Kontakt hattest.

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